Häufig gestellte Fragen

Wie viel kostet ein Erstgespräch?

Da ein erstes Kennenlernen zur Abstimmung der gegenseitigen Wünsche und Erwartungen unumgänglich ist, ist das Erstgespräch selbstverständlich kostenlos. Hier wird die Planungsaufgabe definiert und die Wünsche des Kunden dokumentiert.

Welche Leistungen bieten Sie an?

Im Zuge meiner Ziviltechniker-Befugnis biete ich folgende Leistungen österreichweit an:

  • Machbarkeitsstudien (vor Grundstückskäufen, Zubauten, Ausnutzbarkeit, etc.)

  • Vorentwurf/Entwurf

  • 3D-Visualisierungen und photorealisitsche Darstellungen

  • Einreichplanung neuer und bestehender Bauten (auch Kleinprojekte z.B. Garagen, Einfriedungen, etc.)

  • gewerberechtliche Baueinreichungen (Betriebsanlagengenehmigung)

  • land- und forstwirtschaftliche Baubewilligungen

  • Energieausweis

  • Ausführungsplanung

  • Angebotseinholung

  • Nutzwertgutachten

  • Unterstützung und Beratung in allen Planungsphasen

Wie sieht ein unverbindliches Planungsangebot aus?

Um die Planungskosten so transparent wie möglich zu halten, erstelle ich für jedes Projekt ein individuelles Planungsangebot, das die gesamten, vorab besprochenen Leistungen einzeln aufgeschlüsselt darstellt. So sieht man, welche Kosten die einzelnen Planungsphasen generieren.

Kann ich auch nur einzelne Planungsleistungen beauftragen?

Durch die schrittweise Projektentwicklung einer jeden Planung, können auch nur einzelne Positionen beauftragt werden. Eine genau Aufschlüsselung und Beschreibung der Leistungsphasen finden Sie im Planungsangebot.

Ich habe bereits einen Entwurf und benötige nun eine Einreichung bei der Baubehörde. Bieten Sie solche Leistungen an?

Selbstverständlich kann ich aus bereits erstellten Plänen eine einreichfähige Genehmigungsplanung für die zuständige Behörde samt aller notwendiger Beilagen erstellen. Auch der meist geforderte Energieausweis und die Dach- und Oberflächenwasserberechnungen sind hier möglich.

Welche Möglichkeiten gibt es, bestehende Gebäude nachträglich zu bewilligen?

Im Falle einer nachträglichen Baubewilligung muss vorerst geklärt werden, aus welchem Jahr der Bau stammt und welches Einreichverfahren hier zur Anwendung kommen muss. Dies wird mittels Luftbildern, Fotos, Zeugenaussagen, etc. ermittelt und gemeinsam mit der neu erstellten Einreichplanung an die Baubehörde übermittelt.